Eine Sonderstellung in den Klassifikationen des Bordelais nimmt die Appellation Pessac-Léognan ein. Da hier sowohl hervorragende Rot- wie auch Weissweine entstehen, hat man sich 1953 für eine einstufige Klassifikation entschieden, die die Rot- und Weissweine getrennt behandelt, wobei Châteaux, die beide Weine produzieren, in beiden Klassifikationen auftauchen können.